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Wann benötige ich ein Kfz Gutachten bzw. einen Kfz Gutachter?
Der häufigste Grund für die Beauftragung eines Kfz Sachverständigen sind Schäden am Fahrzeug nach Verkehrsunfällen. Kfz Gutachten werden grundlegend in die Bereiche Haftpflichtschadengutachten (Schadenersatzrecht) und Kaskoschadengutachten (Vertragsrecht) eingeteilt. Die Erstellung eines Haftpflichtschadengutachtens ist dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde. Die Erstellung eines Kaskogutachtens ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.
Kfz Gutachten - Haftpflichtschaden
Die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens ist dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde. Steht der Verursacher fest, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Geschädigte kann gegenüber dem Schadenverursacher das Wahlrecht ausüben, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder durch den dazu erforderlichen Geldbetrag erfolgen soll.
Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für die Schadenersatzforderung auf. Sämtliche Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt. Dies gilt sowohl für die Beauftragung von einem unabhängigen Kfz Gutachter, als auch für Abschleppkosten, Mietwagen in der unfallbedingten Ausfallzeit, juristischen Beistand, Schmerzensgeld.
Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Der Kfz Gutachter steht Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung. Ein Kfz Gutachten dient derFeststellung der Schadenart und der Schadenhöhe, sowie weiterer Positionen wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.
Das Kfz Gutachten ist damit eine Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Das Kfz Gutachten des Sachverständigen betrifft jedoch ausschließlich den reinen Schaden am Fahrzeug.
Neben dem Schadenumfang am Fahrzeug sind oftmals zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Hierzu zählen Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche und der Klärung des Schadens ist der Kfz Sachverständige nicht befugt tätig zu werden. Hierfür sind weitere Parteien wie beispielsweise Rechtsanwälte, Mediziner, etc. hinzuzuziehen.
Grundsätzlich können folgende Ansprüche aus einem Schadenfall entstehen:
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Sachschaden am Fahrzeug
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Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
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Abschlepp- und Bergungskosten
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Ab- und Anmeldekosten
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Standkosten
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Finanzierungskosten
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Entsorgung
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Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
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Anwaltskosten
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Arztkosten
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Auslagenpauschale
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Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
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Haushaltsführungskosten
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Verdienstausfall
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Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
Zusammenfassung - das Wichtigste auf einen Blick
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Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung
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Vertragliche Regelungen stehen in der AKB
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Es bestehen andere Ansprüche als im Haftpflichtschadenfall
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Die Vollkaskoversicherung schließt immer die Teilkaskoversicherung mit ein
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Keinen Anspruch bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit
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Keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts bei Teilkasko
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Der eigene Kfz Gutachter wird nur mit Zustimmung der Versicherung getragen
Kfz-Gutachten - Kaskoschaden
Die Erstellung eines Kfz Gutachtens im Kaskoschadenfall ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Der Kaskoversicherungliegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde. Im Kfz Haftpflichtschadenfall liegenrechtliche Ansprüche zugrunde, im Kaskoschadenfall vertragliche. Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.
Die im Kfz Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall. Im Kaskofall gestaltet der Versicherer mit Hilfe der AKB die Vertragsbedingungen.
Kosten für den eigenen KfzGutachter
Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von ihnen beauftragen Kfz Gutachter zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz Gutachter.
Welche vertraglichen Ansprüche habe ich?
Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere, sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.
Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter. In diesem Fall überprüfen wir auf ihren Wunsch das erstellte Kfz Gutachten.
Versicherungsarten in der Kaskoversicherung
Grundsätzlich wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden.
Welche Schadenfälle deckt die Teilkaskoversicherung?
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Glasbruchschäden
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Diebstahlschäden
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Einbruchdiebstahlschäden
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Raub
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Elementarschäden - Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
In der Teilkaskoversicherung kommt das Modell des persönlichen Schadenfreiheitsrabatts nicht zum tragen. Die Beiträge für die Teilkaskoversicherung richten sich nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse), dem Ort der Zulassung (Regionalklasse), der durchschnittlichen Fahrleistung und anderen Merkmalen.
Schäden die durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden, führen daher auch nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.
Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall ist es möglich die Versicherungsprämie zu reduzieren.
Ausschlussgründe für die Übernahme der Kosten im Schadenfall sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Welche Schadenfälle deckt die Vollkaskoversicherung?
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Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
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Unfallschäden am eigenen Fahrzeug verursacht durch andere verkehrsteilnehmer die nicht zu ermitteln sind (Unfallflucht - Fahrerflucht)
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Vandalismusschäden - Mutwillige Beschädigung ihres Fahrzeugs durch Fremde
Die Vollkaskoversicherung schließt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung mit ein.
Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall ist es möglich die Versicherungsprämie zu reduzieren.
Ausschlussgründe für die Übernahme der Kosten im Schadenfall sind auch hier Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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